Forschung und Fachverbände beschreiben einen Zusammenhang zwischen der Öffnung des Pflegemarkts in den 1990er und 2000er Jahren und heutigen strukturellen Herausforderungen. Sowohl die stationäre als auch die ambulante Pflege ist von zunehmenden Engpässen geprägt — als ein wesentlicher Faktor gilt der Wandel zu wettbewerbsorientierten Strukturen.
Mehr Wettbewerb, weniger Betreuungszeit
In den letzten 20 Jahren hat sich die Pflege strukturell verändert. Gesetzesänderungen schufen die Voraussetzungen für Wettbewerb zwischen Trägern. Private Anbieter, Wohlfahrtsverbände, Sozialstationen und Vereine wurden rechtlich gleichgestellt.
Träger im Wettbewerb stehen unter wirtschaftlichem Druck. Personalkosten machen den größten Block der Betriebsausgaben aus, weshalb Personalplanung eng mit der wirtschaftlichen Lage verknüpft ist. Beobachtbare Folge: im internationalen Vergleich relativ wenig Personal pro Patient:in.
| Land | Patient:innen je Pflegekraft |
|---|---|
| Niederlande | 6,9 |
| Deutschland | 13 |
Im europäischen Vergleich gibt es kaum ein anderes Land mit einem solchen Missverhältnis.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen verändern Personalplanung
Die Marktöffnung machte Pflege als Branche auch für private Investoren interessant. Träger wurden professioneller und managementorientiert geführt.
In der Personalplanung wirkt der wirtschaftliche Rahmen direkt: Personalkosten sind in pflegerischen Einrichtungen der größte Kostenblock. Personalentscheidungen sind daher eng mit der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung verknüpft.
Wirkung mit Verzögerung — wenig Bewerber:innen heute
Reformen der letzten Jahre — die generalistische Pflegeausbildung 2020, die Tariftreue-Regelung 2022 und die seit 1. Januar 2026 verbindliche Personalbemessung nach § 113c SGB XI — sollen die Rahmenbedingungen verbessern. Strukturelle Effekte wirken jedoch mit Verzögerung: Ausgebildetes Personal kommt erst Jahre nach Reformen in der Versorgung an.
Hinzu kommt: In den 2000er Jahren war die Zahl der Ausbildungsplätze rückläufig. Heute fehlt entsprechend ausgebildetes Personal — eine Lücke, die sich nur über mehrere Ausbildungsjahrgänge schließen lässt.
Schritte zur Re-Regulierung
Mehrere Schritte adressieren wirtschaftlichen Druck im System:
- Personalbemessung nach § 113c SGB XI — seit 1. Januar 2026 für vollstationäre Einrichtungen verbindlich, mit Vergütungsabschlägen bei Unterschreitung
- Pflegepersonaluntergrenzen in definierten Krankenhausbereichen
- Tariftreue-Regelung seit 2022 — Pflegeeinrichtungen, die mit der Pflegeversicherung abrechnen, müssen Tariflöhne zahlen
- Finanzierung der Pflegeausbildung über Ausgleichsfonds (z. B. in Nordrhein-Westfalen)
Die laufende Reformdebatte — etwa der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege" von Dezember 2025 — beschäftigt sich mit der Frage, wie diese Regelungen weiterentwickelt werden können.